Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Der Ausbau der Standorte in Intrup und Stadtfeldmark werden aktuell weiter diskutiert. Im Schulausschuss wurden nun die aktuellen Pläne vorgestellt.Weiterlesen
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Der Ausbau der Standorte in Intrup und Stadtfeldmark werden aktuell weiter diskutiert. Im Schulausschuss wurden nun die aktuellen Pläne vorgestellt.Weiterlesen