Das Urteil für die Messerattacke in einem Wuppertaler Gymnasium ist rechtskräftig. Die Verurteilung wegen dreifachen Mordversuchs sei nicht zu beanstanden, befand der Bundesgerichtshof.Weiterlesen
Das Urteil für die Messerattacke in einem Wuppertaler Gymnasium ist rechtskräftig. Die Verurteilung wegen dreifachen Mordversuchs sei nicht zu beanstanden, befand der Bundesgerichtshof.Weiterlesen