41 Mal soll er zugestochen haben, als das Opfer versuchte, in seine Wohnung einzudringen. In einem Brief hatte der Angeklagte von Notwehr geschrieben, doch vor Gericht schweigt er bisher.Weiterlesen
41 Mal soll er zugestochen haben, als das Opfer versuchte, in seine Wohnung einzudringen. In einem Brief hatte der Angeklagte von Notwehr geschrieben, doch vor Gericht schweigt er bisher.Weiterlesen