Ein Behördenfehler bei der Berechnung von Sozialleistungen darf nicht prinzipiell zulasten der Empfänger gehen. Erhalten diese zu viel, müssen sie nur unter bestimmten Bedingungen Teile zurückzahlen.Weiterlesen
Ein Behördenfehler bei der Berechnung von Sozialleistungen darf nicht prinzipiell zulasten der Empfänger gehen. Erhalten diese zu viel, müssen sie nur unter bestimmten Bedingungen Teile zurückzahlen.Weiterlesen