Münster News: Hecken und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden

 

Münster (SMS) Noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Büsche geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Ab dem 1. März greift die gesetzliche Schonfrist nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Gehölze dürfen dann bis zum 30. September nicht mehr beschnitten werden. Dies gilt sowohl in der freien Landschaft als auch in Siedlungen. So sollen Vögel, Igel und andere Tiere einen ungestörten Lebensraum haben.

Erlaubt bleiben Formschnitte für Hecken. Bäume in Haus- und Kleingärten dürfen beschnitten werden, solange keine Nester von geschützten Tieren betroffen sind. Bei Gefahr für die Verkehrssicherheit darf jederzeit geschnitten werden.

Mit Genehmigung der Stadt Münster darf das anfallende Schnittholz bis zum 15. März verbrannt werden. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit empfiehlt jedoch, das Holz möglichst als Häckselgut zu verwenden. Nur wenn dies nicht möglich ist, darf es bis Mitte März als Schlagabraum verbrannt werden.

Zur Vereinfachung des Genehmig …

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