Wer mit einem Einsatzvertrag für einzelne Veranstaltungen engagiert wird, ist deswegen nicht selbstständig tätig. Die Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber entrichten, zeigt ein Urteil.Read More
Wer mit einem Einsatzvertrag für einzelne Veranstaltungen engagiert wird, ist deswegen nicht selbstständig tätig. Die Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber entrichten, zeigt ein Urteil.Read More