Seit dem 1. Januar verbietet das Landesbaugesetz „Schottergärten“. Kontrollieren muss die Stadt nicht. Aber aktiv werden, wenn sie erfährt, dass sich jemand nicht ans Verbot gehalten hat. Und jetzt noch schottert.Read More
Seit dem 1. Januar verbietet das Landesbaugesetz „Schottergärten“. Kontrollieren muss die Stadt nicht. Aber aktiv werden, wenn sie erfährt, dass sich jemand nicht ans Verbot gehalten hat. Und jetzt noch schottert.Read More