Münster News: Geh- und Radwege von Hecken und Sträuchern freihalten – Grünschnitt: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind haftbar

 Münster (SMS) Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind dafür verantwortlich, dass ihre Hecken und Sträucher nicht zu weit auf Geh- oder Radwege ragen. Darauf weist die Stadt Münster hin. Hintergrund ist, dass Äste und Grün die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende einschränken und zu gefährlichen Situationen – auch für Kinder – führen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Gehweg so stark zugewachsen ist, dass Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Radweg oder die Straße ausweichen…Weiterlesen