Münster (SMS) Die erste Rate für die Grundsteuer für das Jahr 2026 wird in Münster nicht wie üblich am 15. Februar fällig. Die Stadt wird die entsprechenden Bescheide in diesem Jahr erst später an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versenden. Bis dahin müssen diese keine Zahlungen leisten. Auch die Grundbesitzabgaben – etwa Abwasser- und Abfallgebühren – werden später fällig als üblich.
Hintergrund sind derzeit noch laufende verwaltungsinterne Prüfungen zur Ausgestaltung der Hebesätze für die Grundsteuer. Ziel der Verwaltung ist es weiterhin, die Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu erhalten sowie eine sachgerechte und rechtssichere Regelung für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hierzu bereitet die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Münster vor.
Sobald der Rat über die weitere Ausgestaltung der Grundsteuer in Münster entschieden hat, wird die Stadt die Grundsteuer …